„Soll ich oder soll ich nicht?“– das ist hier die Frage. Nach fünf Jahren Tätigkeit im Einkauf sind Sie nun in den Vertrieb gewechselt. Ein anderer Chef, ein anderes Büro und viele neue Aufgaben warten auf Sie. Ist das der richtige Zeitpunkt, ein Zwischenzeugnis anzufordern?
Rein rechtlich betrachtet steht Ihnen bei einer Versetzung in eine andere Abteilung ein Zwischenzeugnis zu. Weitere solche sogenannten „triftigen“ Gründe für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses sind z. B. der Wechsel des Vorgesetzten, ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB, die Abordnung zu einer länger andauernden Projektteilnahme oder zu einem Auslandsaufenthalt, ein langjähriges Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber (sofern bisher noch kein Zwischenzeugnis erstellt wurde und keine Mitarbeiterbeurteilungssysteme vorhanden sind), der Erziehungsurlaub oder auch die Inanspruchnahme des Arbeitszeitmodells „sabbatical“.
In all diesen Fällen lässt sich die Anfrage nach einem Zwischenzeugnis Ihrem Vorgesetzten gegenüber plausibel argumentieren. Der Ausstellungsgrund sollte dann in jedem Fall im Zwischenzeugnis genannt werden. Zum Beispiel: „Herr Müller hat uns anlässlich seiner Versetzung von der Abteilung Einkauf in den Bereich Vertrieb um ein Zwischenzeugnis gebeten. Wir erfüllen Herrn Müller diesen Wunsch sehr gerne und freuen uns auf eine weiterhin angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit.“
Was aber, wenn keiner dieser oben genannten Gründe vorliegt und Sie dennoch ein Zwischenzeugnis bei Ihrem Chef anfordern wollen? Wie kommt in einem solchen Fall Ihre Bitte beim Vorgesetzten an? Stellen Sie sich zunächst die Frage, was Sie tatsächlich erreichen wollen.
Vielleicht möchten Sie sich extern bewerben und Ihren Bewerbungsunterlagen ein Zwischenzeugnis beifügen?
Das ist kein Muss! Ihr möglicher neuer Arbeitgeber kann die Sachlage bestens einschätzen und weiß, dass Sie aus einer ungekündigten Stellung heraus nicht einfach mal so – ohne triftigen Grund – bei Ihrem jetzigen Chef nach einem Zwischenzeugnis fragen sollten. Für diesen käme das nämlich aus heiterem Himmel und: sollte es mit dem neuen Job wider Erwarten nun doch nicht klappen, bleibt auf beiden Seiten ein ungutes Gefühl zurück. Vielleicht ist dann sogar die Vertrauensbasis zwischen Ihnen und Ihrem Chef gestört. Unser Tipp: Für Ihre Bewerbung reicht neben dem Anschreiben, dem Lebenslauf und den Kopien Ihrer bisherigen Arbeitszeugnisse eine stichpunktartige Auflistung der aktuellen Tätigkeiten und Erfolge in jedem Fall aus.
Oder haben Sie nach wochenlangem Warten noch immer keine Antwort auf Ihren Wunsch nach einer Gehaltserhöhung erhalten und wollen mit Ihrer Zeugnisanforderung dem ganzen einen gewissen Nachdruck verleihen?
Das wäre kein kluges Vorgehen, denn Ihr Arbeitgeber durchschaut das sofort. Er lässt sich nicht unter Druck setzen und damit wäre Ihr Karriereende eingeläutet.
Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten und erklären Sie ihm offen, ehrlich und sachlich, warum Sie nach einem Zwischenzeugnis fragen. Bleiben Sie dabei gelassen und ruhig. Erkundigen Sie sich gleichzeitig nach Ihren Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Denn im gemeinsamen Dialog können Sie sich austauschen, und ein ungutes Gefühl kommt dann gar nicht erst auf.
Ihr Team von Stolze-Zeugnisse
Die Aufgabenbeschreibung im Arbeitszeugnis hat es in sich. Wer hier nicht aufpasst, stolpert – ohne es zu bemerken.
Sie soll wahrheitsgerecht sein, nichts beschönigen und nichts abwerten. Sie soll nicht zu kurz sein und nicht zu ausführlich. Aber: Wie soll sie denn nun sein, die Aufgabenbeschreibung? Die Aufgabenbeschreibung benennt in stichwortartiger, übersichtlicher Form (Aufzählung) alle wesentlichen Tätigkeiten, die Sie ausgeübt haben. Anstelle einer Stichpunktübersicht kann für bestimmte Berufsgruppen jedoch eine Darstellung in Form von Fließtext sinnvoll sein, so zum Beispiel bei SozialpädagogInnen oder ErzieherInnen.
Ob Aufzählung oder Fließtext, für beide Formen gilt: zuerst werden die Hauptaufgaben aufgeführt, danach die Nebentätigkeiten.
ArbeitnehmerInnen, die über ein noch kurzes Berufsleben verfügen und sich mit ihrem ersten, richtigen Arbeitszeugnis bewerben wollen, legen oftmals größten Wert auf eine umfangreiche und sehr detaillierte Aufgabenbeschreibung. Je länger, je besser, denken sie. Weil es an reicher beruflicher Erfahrung fehlt, soll jede Tätigkeit – und sei es auch nur der Hauch einer Aufgabe – im Zeugnis nicht nur dokumentiert, sondern auch ausführlich beschrieben sein. So kommt es dann zu Stilblüten wie „Aufbewahrung von Akten“ oder langweiliger Erläuterungen des Materialbeschaffungsvorgangs mit detaillierter Beschreibung von Angebotseinholung, Angebotsvergleich und Angebotsverhandlung. Ob Sie den Personaler, dem Ihre Bewerbungsmappe samt Zeugnis vorliegt, mit solch einer langatmigen Aufgabenbeschreibung für sich begeistern können?
Eine zu ausführliche Schilderung von Details kann abwertend wirken und wird von Zeugnisanalysten als Hinweis darauf verstanden, dass das Zeugnis vom Arbeitnehmer selbst formuliert wurde. Stolze Zeugnisse empfiehlt, in Ihrem Arbeitszeugnis die Schwerpunkt-Tätigkeiten lediglich stichpunktartig, abstrahierend und übergreifend darzustellen. Im Lebenslauf jedoch können Sie ausführlicher werden und Ihre Aufgaben en detail beschreiben.
Hier geht es zu unseren Beispiel Aufgabenbeschreibungen…
im Arbeitszeugnis Assistentin
im Arbeitszeugnis Einkäufer
im Arbeitszeugnis Geschäftsführer
im Arbeitszeugnis IT-/Systemadministrator
im Arbeitszeugnis Vertrieb Innendienst
Viele Grüße
Ihr Team von Stolze Zeugnisse
Haben Sie schon einmal mit dem Gedanken gespielt, Ihre berufliche Karriere im Ausland fortzusetzen? Vielleicht bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber diese Möglichkeit und Sie können über diesen Weg Ihren Job in einem anderen Land mit anderer Kultur und anderer Sprache fortführen.
Wie aber gehen Sie vor, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz im Ausland zur Verfügung stellen kann und Sie das ganze selbst in die Hand nehmen müssen? Wie bewerben Sie sich dort? Welche Form der Beurteilung wird hier benötigt? Gibt es im Ausland auch einen Zeugnis-Code und wenn ja: wie sieht dieser aus?
Was Sie über den Stellenwert von Arbeitszeugnissen im Ausland wissen sollten, das erfahren Sie hier. Schauen wir uns heute unser Nachbarland Frankreich an.
Die schriftliche Bewerbung besteht in Frankreich einerseits aus dem Anschreiben (lettre de motivation) und andererseits aus dem Lebenslauf (curriculum vitae). Im Gegensatz zur Bewerbungskultur in Deutschland, ganz gleich ob es sich um die häufige Form der „candidature spontanée“ (Initiativbewerbung) oder um eine Bewerbung auf eine Stellenausschreibung handelt, werden keine weiteren Dokumente beigelegt. Achten Sie deshalb darauf, dass beide Unterlagen aussagekräftig in fehlerfreier französischer Sprache formuliert sind.
Wie verhält es sich mit den Arbeitszeugnissen der bisherigen beruflichen Stationen? Auch diese werden der an einen französischen Arbeitgeber gerichteten schriftlichen Bewerbung nicht beigefügt, also weder das in (mehr …)
Die Researcher der Personalberatungen leben wie Gott in Frankreich. War die Informationsbeschaffung über geeignete, potentielle Kandidaten für einen Job früher eine langwierige und zeitaufwändige Prozedur, so spielen heute bei der Besetzung einer Stelle die sozialen Netzwerke die Hauptrolle. Headhunter jagen im virtuellen Revier auf Facebook, XING & Co. nach der passenden Kandidatin oder dem passenden Kandidaten.
Mit Schlagworten wie Führungskraft, leitende Position und Mitarbeiterverantwortung wird der Giga-Datenbestand durchforstet, um das zur Stellenbeschreibung passende Personenprofil zu finden.
Die „Sozialarbeit“ geht aber noch weiter. Frei nach Jean Anthelme Brillat-Savarin („Sage mir, was Du isst, und ich sage Dir, wer Du bist“) werden nicht allein Sie als Zielperson gescannt, vielmehr auch Ihre „Freunde“ oder „Kontakte“. Warum? Weil sich das über Sie vorliegende Informations-Puzzle auf diesem Wege mehr und mehr zusammenfügt und dadurch ein facettenreiches Bild von Ihnen entsteht. Mit welchem Personenkreis umgeben Sie sich? Wer gehört zu Ihren Freunden? Wie präsentieren sich diese? Über welchen Bildungsabschluss verfügen Ihre Kontakte und welchen Aktivitäten gehen diese nach? All das mündet in der Analyse der folgenden Frage: Was sagen Ihre Freunde und Kontakte über SIE aus?
Wie ist Ihr Profil in den sozialen Netzwerken gestaltet? Wie stellen Sie sich dar und welche Informationen geben Sie über sich preis, gewollt oder ungewollt?
Es gibt immer den einen Teil der Fangemeinde, dem das alles gleichgültig ist. Dieser geht vollkommen sorglos mit dem Online-Ich um. Ein gefundenes Fressen für die Informationssammler: Events, an denen man teilnimmt, Angaben über den ehemaligen Arbeitgeber, ja sogar dessen Telefonnummer und eMail-Adresse sind für alle Welt sichtbar. Und es gibt die anderen Networker, die der ganzen Datenwilderei einen Riegel vorschieben und die Ansicht ihrer Kontakte and so on sperren.
Was hat das nun alles mit Ihrem Arbeitszeugnis zu tun? Werfen wir hierzu einen Blick in die Glaskugel und lassen uns die Zukunft der Social Media Plattformen zeigen: Da ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die technischen Möglichkeiten geschaffen sein werden, mit denen Sie Ihren Lebenslauf und Ihre Arbeitszeugnisse in den Clouds ablegen und für die von Ihnen administrierten Personen abrufbar machen können. Das wird der Weg sein. Diese Entwicklung hat bereits begonnen und sie lässt sich nicht mehr aufhalten.
Ist Ihr Arbeitszeugnis „ready for social network“?
Ihr Team von Stolze Zeugnisse
Stellen Sie sich vor, Sie bewerben sich bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber. Klar ist: Sie sind nicht die einzige Bewerberin oder der einzige Bewerber mit einer Bewerbungsmappe auf dem Tisch des Personalchefs. Nein, Sie sind eine oder einer von vielen.
Der Personalchef entscheidet in maximal 5 Minuten, ob Sie eine Runde weiter kommen – oder aus dem Raster fallen. Oftmals ist dabei, neben dem Lebenslauf und der Form der Bewerbung, das Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers für viele Personaler Grundlage dafür, ob Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden oder nicht.
Auch wenn Sie davon ausgehen, Ihr bisheriger Arbeitgeber habe Ihnen mit Ihrem Arbeitszeugnis etwas Gutes getan, so zeigt die Realität doch oft etwas anderes.
Das liegt zum einen an der unterschiedlichen Wahrnehmung (Selbsteinschätzung / Fremdeinschätzung) – das trifft gerade dann zu, wenn Sie nicht „im Friedlichen“ auseinander gegangen sind – und zum anderen daran, dass der Verfasser Ihres Zeugnisses eventuell die „Geheimsprache“ des Arbeitszeugnisses nicht im Detail kennt.
Gut, den einen oder anderen Begriff kennen wir alle, „Herr XY war stets bemüht“ oder „Sein Verhalten gegenüber Kunden und Kollegen war stets einwandfrei“. Aber was genau heißt das eigentlich?
Außerdem neigen wir dazu, Zeugnisinhalte, die uns selbst betreffen, immer einen Tick besser zu bewerten als es tatsächlich gemeint ist – was im Nachhinein im Falle einer Bewerbung natürlich fatal sein kann.
Mit der Zeugnis Analyse bei einem Profi gehen Sie auf Nummer sicher, und wenn Sie Karriere machen wollen, lohnt sich diese Investition in jedem Fall!
Ihr Team von Stolze Zeugnisse