Haben Sie schon einmal mit dem Gedanken gespielt, Ihre berufliche Karriere im Ausland fortzusetzen? Vielleicht bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber diese Möglichkeit und Sie können über diesen Weg Ihren Job in einem anderen Land mit anderer Kultur und anderer Sprache fortführen.
Wie aber gehen Sie vor, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz im Ausland zur Verfügung stellen kann und Sie das ganze selbst in die Hand nehmen müssen? Wie bewerben Sie sich dort? Welche Form der Beurteilung wird hier benötigt? Gibt es im Ausland auch einen Zeugnis-Code und wenn ja: wie sieht dieser aus?
Was Sie über den Stellenwert von Arbeitszeugnissen im Ausland wissen sollten, das erfahren Sie hier. Schauen wir uns heute unser Nachbarland Frankreich an.
Die schriftliche Bewerbung besteht in Frankreich einerseits aus dem Anschreiben (lettre de motivation) und andererseits aus dem Lebenslauf (curriculum vitae). Im Gegensatz zur Bewerbungskultur in Deutschland, ganz gleich ob es sich um die häufige Form der „candidature spontanée“ (Initiativbewerbung) oder um eine Bewerbung auf eine Stellenausschreibung handelt, werden keine weiteren Dokumente beigelegt. Achten Sie deshalb darauf, dass beide Unterlagen aussagekräftig in fehlerfreier französischer Sprache formuliert sind.
Wie verhält es sich mit den Arbeitszeugnissen der bisherigen beruflichen Stationen? Auch diese werden der an einen französischen Arbeitgeber gerichteten schriftlichen Bewerbung nicht beigefügt, also weder das in Deutschland übliche qualifizierte Arbeitszeugnis, noch das „Certificat de travail“ (Arbeitszertifikat; wird in Frankreich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgehändigt), noch der „lettre de recommandation“ (Empfehlungsschreiben; wird nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorgesetzten ausgestellt). Wenn Sie über Ihre berufliche Tätigkeit in Frankreich also einen Nachweis erhalten möchten, sollten Sie dies rechtzeitig vorab mit dem Vorgesetzen abklären.
Während die Bewerberin oder der Bewerber in Deutschland die Unterlagen in einer speziell dafür entwickelten Bewerbungsmappe optisch ansprechend präsentiert, legt man in Frankreich keinen Wert auf solche „Schnörkelage“. Hier läuft das alles sachlich und schlicht ab: die Unterlagen werden auf dickerem Papier ausgedruckt, in einen Briefumschlag gesteckt und versendet. Das ist alles. Bitte beachten Sie, dass Sie die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht unbedingt wieder zurückbekommen werden. In Deutschland kennen wir alle die so eingestaubte Floskel „Zu unserer Entlastung erhalten Sie Ihre Unterlagen als Anlage zurück“ nur zu gut. In Frankreich hingegen gehört es nicht zum Standard, dass Unterlagen am Ende des Bewerbungsverfahrens wieder zurückgesendet werden.
Zeigen Sie Interesse an der zu besetzenden Position, indem Sie zwei Wochen nach dem Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen den Kontakt aufnehmen und sich höflich nach dem Sachstand erkundigen. Vielleicht haben Sie es geschafft und erhalten eine Einladung zum persönlichen Vorstellungsgespräch. Wir drücken Ihnen dafür die Daumen!
Ihr Team von Stolze Zeugnisse