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Dankes Bedauern Formel – Sprengstoff im Arbeitszeugnis

Dankes Bedauern Formel – Sprengstoff im Arbeitszeugnis

Der letzte Absatz im Arbeitszeugnis beinhaltet jede Menge Sprengstoff – wenn der Arbeitgeber ihn nicht oder nicht vollständig niederschreibt. Hier kann der Zeugnisaussteller für großen Unmut beim Zeugnisempfänger sorgen – und das sogar mit gesetzlicher Absolution, denn laut Urteil des BAG vom 11.12.2012 – 9 AZR 227/11 hat der Arbeitnehmer weder einen gesetzlichen Anspruch auf die Dankes- und Bedauernformel, noch auf den Zukunftswunsch.

 „Wir danken Frau Meyer für ihre stets sehr guten Leistungen und bedauern ihr Ausscheiden sehr. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Frau Meyer alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

In dieser „Da-Be-Zu-Formel“ zeigt sich dem erfahrenen Zeugnisleser die Stringenz des gesamten Zeugnistextes: Von der Einleitung über die detaillierte Leistungsbeurteilung bis hin zur Unterschrift soll bitteschön ein schlüssiger, geradliniger Gesamteindruck entstehen.

Und genau an dieser Stelle befindet sich das Pulverfass: langjährig geübte Praxis bei der Zeugnisformulierung versus höchstrichterlicher Rechtsprechung aus Erfurt.

Die ausgewiesene Heerschar der erfahrenen Zeugnisexperten spricht von einer Herabstufung der Leistungsbeurteilung, ja sogar von „Schikane“, wenn Sie lediglich Dank und Zukunftswünsche erhalten haben – der ehemalige Arbeitgeber jedoch Ihren Fortgang nicht bedauert. Zeugnisanalysten bemühen das Schlagwort „Widerspruch-Technik“, weil eine gute Leistungsbeurteilung durch eine unvollständige Schlussformel letztlich abgeschwächt werde.

Das Bundesarbeitsgericht zeigt sich mit seinem Urteil vom Dezember letzten Jahres über solch eine übertriebene „Erbsenzähler-Technik“ erhaben.

Zunächst führt das BAG in Absatz 10 des Urteils aus, dass „…der Arbeitgeber nur verpflichtet [ist], Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit in das Zeugnis aufzunehmen und diese auf Wunsch des Arbeitnehmers um Angaben zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis zu ergänzen (qualifiziertes Zeugnis).“ Zwei Absätze später folgt die Kernaussage: „Freilich besteht die Bedeutung von Schlusssätzen gerade darin, dass der Arbeitgeber Erklärungen abgibt, die über den von ihm geschuldeten Zeugnisinhalt hinausgehen.“

Bereits vor 12 Jahren hatte das Bundesarbeitsgericht so entschieden (Urteil vom 20.02.2001, Az: 9 AZR 44/00) – und dennoch sorgt die im Zeugnis fehlende oder nur unvollständig vorhandene Schlussformel auch heute noch für Zündstoff. Das BAG ist uns hier längst einen Schritt voraus. Öffnen wir uns einer neuen Zeugniskultur.

Wenn Sie das gesamte Urteil lesen möchten, finden Sie es hier: BAG, Urteil vom 11. 12. 2012 – 9 AZR 227/11

Ihr Team von Stolze Zeugnisse

Passivformulierungen im Arbeitszeugnis

Passivformulierungen im Arbeitszeugnis

Herr Max Mustermann wurde vom 01.07.2011 bis zum 30.09.2013 bei uns als Produktmanager beschäftigt. Herrn Mustermann wurden die folgenden Aufgaben übertragen.“So oder so ähnlich haben wir alle das schon oft in Zeugnissen gelesen.  Es sind eben normale Einleitungssätze für ein Zeugnis. Normale Einleitungssätze? Schauen wir uns das genauer an und nehmen beide Zeugnisformulierungen unter die Lupe: „Herr Mustermann wurdebeschäftigt“ und: „Herrn Mustermann wurdenübertragen„.

Wie war das doch gleich im so lange zurückliegenden Deutschunterricht der 7. Klasse, Thema Satzlehre: Unterscheidung von Aktiv- und Passivformulierungen. Machen wir eine Gegenüberstellung:

Herr Mustermann ordnete und strukturierte äußerst erfolgreich die Leistungsbereiche des Kerngeschäfts. Er qualifizierte und erweiterte die Leistungsstruktur der Firma um Bereich1 und Bereich2. Dadurch konnten wir substantielle Marktanteile hinzugewinnen.
Die Leistungsbereiche des Kerngeschäfts wurden neu geordnet und strukturiert. Die Leistungsstruktur der Firma wurde qualifiziert und erweitert um Bereich1 und Bereich2. Substantielle Marktanteile wurden hinzugewonnen.
Was bedeuten Passivformulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis?

Das Wort selbst drückt es aus: Die im Zeugnis beschriebene Person wird als passiver, inaktiver oder unselbständiger Mitarbeiter dargestellt, ohne Initiative und ohne Engagement. Auch die Betonung von Zuständigkeiten an Stelle von Erfolgsaussagen und die Hervorhebung passiver Merkmale wie z. B. Belastbarkeit und Offenheit für neue Ideen deuten darauf hin. Vielleicht vom Zeugnisaussteller in bester Absicht niedergeschrieben, aber: bei einer Zeugnis Beurteilung würde ein mit solchen Formulierungen gespicktes Zeugnis keine guten Noten erhalten.Probieren Sie es aus und machen Sie selbst eine Zeugnis Analyse. Checken Sie Ihre Zeugnisse auf Passivformulierungen.

Ihr Team von Stolze-Zeugnisse

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